Eine Prüfung oder auch Revision ist eine nicht fest in den Arbeitsablauf eingebaute Überwachung. Für die Richtigkeit des Istobjektes ist der Prüfer nicht verantwortlich. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, so darf der Prüfer diese nicht selbst beseitigen. Bei internen Prüfungen sind die Ziele und Aufgaben frei gestaltbar, bei externen Prüfungen ist der Prüfer dagegen festgelegt, soweit es sich um gesetzlich definierte Pflichtprüfungen handelt. Die Ordnungsmäßigkeitsprüfung der Aktiengesellschaft, die sich darauf erstreckt, ob sich die Geschäftsvorfälle richtig in den Aufzeichnungen des Unternehmens niedergeschlagen haben, ist die häufigste Art der Prüfung. Aus einer System- und einer Ergebnis- (Konten-, Jahresabschlusszahlen-)prüfung setzt sich diese Prüfung zusammen.
Da die Zahl der Geschäftsvorfälle meist so groß ist, dass nicht alle geprüft werden können, wird eine Auswahl-Ergebnisprüfung vorgenommen. Im Bestätigungsvermerk und im Prüfungsbericht werden die Prüfungsurteile zusammengefasst.