Eine Personengesellschaft besteht dann, wenn sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen.
Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter auch mit Ihrem privatem Vermögen haften, sind in dieser Hinsicht das Gegenteil von Kapitalgesellschaften.
Die Personengesellschaften lassen sich in 2 Gruppen gliedern:
Personenhandelsgesellschaften:
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
eingetragenen Erwerbsgesellschaften:
Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)