innergemeinschaftliche Dienstleistungen

Innergemeinschaftliche Dienstleistungen sind im Zuge der Schaffung des EU-Binnenmarktes geschaffene Dienstleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Dienstleistung muss von einem Unternehmen eines EU-Landes für ein Unternehmen eines anderen EU-Landes erbracht werden. 

Beispiel für eine Innergemeinschaftliche Dienstleistung

Ein deutsches Schreibbüro erbringt für ein österreichisches Unternehmen eine Dienstleistung in Form der Erstellung eines Fachartikels.

Für diese Dienstleistung verrechnet das deutsche Schreibbüro üblicherweise 100,- Euro inkl. 19% Umsatzsteuer.
 Doch das österreichische Unternehmen bezahlt nur 84.03,- Euro, also ohne die 19% Ust., da es sich um eine innergemeinschaftliche Dienstleistung zwischen Unternehmen zweier EU-Länder handelt.

Voraussetzungen für die Befreiung der Umsatzsteuer bei Innergemeinschaftliche Dienstleistungen

– Beide Unternehmen müssen eine Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer aufweisen
– Die Dienstleistung muss zwischen zwei Unternehmen unterschiedlicher EU-Länder erfolgen