Höhe der baulichen Anlagen

Die Höhe der baulichen Anlagen wird häufig im Bebauungsplan festgesetzt. Man unterscheidet bei der Höhe der baulichen Anlagen zwischen Firsthöhe, Traufhöhe und der Höhe zur Dachoberkante. Die Höhe der baulichen Anlage kann zwingend vorgeschrieben sein oder als Höchstmaß angegeben werden. Wird das Orts- und Landschaftsbild durch ein neues Gebäude beeinträchtigt, ist die Höhe der baulichen Anlage anzugeben.