Die Gesellschaftsform, die bei einer Betriebsaufspaltung entsteht, wird als Besitzpersonengesellschaft bezeichnet. Bei der Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen in eine Besitzpersonengesellschaft und in eine Betriebskapitalgesellschaft aufgespaltet.
Das Anlagevermögen behält weiterhin die Besitzpersonengesellschaft. Die Besitzpersonengesellschaft verpachtet das Anlagevermögen an die Betriebskapitalgesellschaft. Mit dieser Form der Verpachtung wird das Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen) dem mit der betrieblichen Betätigung verbundenen Risiko entzogen. Auch steuerliche Erwägungen können bei dieser Entscheidung eine Rollen spielen: Es wird versucht durch Ausnutzung spezieller Vorteile der Besitzpersonengesellschaft und der Betriebskapitalgesellschaft eine besser gestellte Mischform zu konstruieren.