Beschaffungsweg

Prinzipiell kommen eine Beschaffung unmittelbar vom Hersteller (direkter Beschaffungsweg) sowie eine Beschaffung unter Einschaltung selbständiger beschaffungswirtschaftlicher Organe (indirekter Beschaffungsweg) in Frage. Mit der Existenz bestimmter Beschaffungsorgane ist die Entscheidung über die Wahl des Beschaffungsweges (direkt oder indirekt) verknüpft. Als solche Beschaffungsorgane fungieren firmeneigene Einkaufsorgane (zum Beispiel Einkaufsabteilung, Einkaufsbüro, Einkaufsreisende), selbständige Beschaffungshelfer (zum Beispiel Beschaffungskommissionäre, Handelsmakler), selbständige Beschaffungsmittler (zum Beispiel Binnengroßhandel, Importhandelshäuser).
Nur großen Unternehmen oder innerhalb eines räumlich begrenzten Beschaffungsmarktes wird es möglich sein, sich nur auf eigene Einkaufsorgane zu stützen. Häufig wird der direkte Beschaffungsweg von fehlenden personellen Ressourcen und eine im Vergleich zur Kapazität des Herstellers geringe Beschaffungsmenge ausgeschlossen.
Gegebenenfalls müssen bei Entscheidungen über die Beschaffungswege vorhandene Usancen der Kontaktanbahnung und des Leistungsaustausches (so genannte Marktveranstaltungen wie zum Beispiel Messen, Auktionen, Börsen) berücksichtigt werden. Oftmals bestimmen Marktveranstaltungen den Güteraustausch so sehr, dass nur noch wenig Spielraum für eine aktive Beschaffungswegpolitik verbleibt (zum Beispiel Erzeugermärkte für naturnahe Produkte, Rohstoffbörsen, Auktionen für hochwertige Antiquitäten).