Anleihe (Rente)

Ein langfristiger Kredit, der durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt aufgenommen wird, wird als Anleihe oder auch Rentenpapier bezeichnet. Laut dem BGB liegt dann eine Schuldverschreibung auf den Inhaber vor, wenn jemand eine Urkunde ausgestellt hat, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht. Dabei handelt es sich um eine Art der Fremdfinanzierung. Wobei die Leistung darin besteht, dass die Kapitalrückzahlung termingerecht erfolgt und die vereinbarten Zinsen entrichtet werden. Ein Inhaberpapier der Anleihe liegt vor, wenn die Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Inhaber der Urkunde besteht. Durch Einigung und Übergabe können die im Inhaberpapier verbrieften Rechte übertragen werden. Fast alle Schuldverschreibungen werden heute als Inhaberpapiere ausgegeben. Allerdings bedürfen die im Inland ausgestellten Schuldverschreibungen einer staatlichen Genehmigung. Diese staatliche Genehmigung der Anleihen wird vom Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde erteilt. Von der Kreditwürdigkeit des Schuldners (Herausgeber der Anleihe) und von der Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes hängt die Entscheidung der Behörden ab.
In Form von Inhaberschuldverschreibungen liegt die Bedeutung der Anleihen darin, dass ein Kreditnehmer große Kreditsummen, die eine einzelne Bank nicht einräumen kann oder wegen des damit verbundenen Risikos nicht einräumen will, von vielen einzelnen Gläubigern (Käufer der Anleihe) aufnehmen kann. Somit wird die insgesamt benötigte Kreditsumme in marktgängiger Stückelung auf die einzelnen Stücke, die man deshalb als Teilschuldverschreibungen bezeichnet, aufgeteilt. Der weitere Vorteil der Inhaberschuldverschreibungen liegt in der Abstimmung der Überlassungsdauer zwischen Gläubigern und Schuldner. Der jeweilige Gläubiger kann zwar die Teilschuldverschreibung (Anleihe) im Normalfall nicht kündigen, doch kann er für sich persönlich das Kreditverhältnis durch Verkauf seiner Teilschuldverschreibung beenden. Anleihen kommen nur für große Unternehmen, meist in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (Industrieobligationen sowie die Sonderformen der Gewinnschuldverschreibungen, Optionsschuldversschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, für Kreditinstitute (Realkreditinstitute, Spezialkreditinstitute sowie Girozentralen, von denen Pfandbriefe und Kommunalobligationen ausgegeben werden) und für staatliche Institutionen (Bund, Länder, Bundesbahn, Bundespost und andere Sondervermögen des Bundes, von denen Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen ausgegeben werden) aufgrund der geforderten Mindesthöhe der Erstausgaben, wegen der erheblichen Ausgabekosten und wegen der geforderten Sicherheiten, in Frage.
Die Bedingungen der Anleihe müssen für die Emission festgelegt werden. Neben der Festlegung des Anleihebetrages, der Laufzeit und der Besicherung sind bei der Ausstattung der Anleihe vor allem folgende Gesichtspunkte maßgebend:
– Stückelung: Es muss ein Mindestnennbetrag festgelegt werden. Häufig werden zu den einzelnen Stücken Zinsscheine und Erneuerungsscheine als Nebenpapiere ausgegeben. Aus abtrennbaren Kupons, die jeweils eine Zinsrate enthalten, die am Fälligkeitstage einzulösen ist, besteht der Zinsscheinbogen der Anleihe.
– Zinskonditionen: Die Häufigkeit der Zinszahlungen (in der Regel halbjährlich oder jährlich) muss neben der Höhe des grundsätzlich festen Nominalzinssatzes festgelegt werden. Nach einigen Jahren kann der Zinssatz der Anleihe entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen an den veränderten Kapitalmarkt angepasst werden. Die Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungskurs beeinträchtigt die Effektivverzinsung (wirkliche Verzinsung) der Anleihe.
– Tilgungskonditionen: In der Regel erfolgt die Rückzahlung an den Gläubiger entweder zu einem festgesetzten Termin oder durch Rückzahlung einzelner Anleiheserien zu bestimmten Terminen (nach einem festen Plan oder durch Auslosung).