Altersvorsorge

Altersvorsorge: Ein Aspekt der sozialen Sicherung

Die Industrialisierung ausgangs des 19. Jahrhunderts brachte tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen mit sich. Diese Entwicklungen führten dazu, dass der Staat Verantwortung auch für die Altersvorsorge übernahm, die sich in der Sozialgesetzgebung als Altersrente dokumentierte. Gegenseitigkeitsversicherungen gab es bereits im Mittelalter, staatliche Initiativen zur Bildung öffentlich-rechtlicher Versicherungsanstalten seit dem 17./18. Jahrhundert. Seit sich die gesellschaftliche Altersstruktur ab den 1990er Jahren stark veränderte (demografischer Wandel), ist die private Altersvorsorge von maßgeblicher Bedeutung. Weil die gesetzliche Sozialversicherungsrente (Altersrente) nur noch einen Grundbedarf abdeckt, entstanden beispielsweise in Deutschland Projekte staatlich geförderter Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente).

Drei Säulen der gegenwärtigen Altersvorsorge

Das Dreisäulensystem beinhaltet gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge:

Gesetzliche Altersvorsorge
Erwerbstätige (Arbeitnehmer, gegebenenfalls auch Selbstständige) zahlen innerhalb ihres Erwerbslebens Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, woraus nach festgelegten Wartezeiten (Versicherungsjahre, Rentenanwartschaften) ein gesetzlicher Anspruch auf Altersrente entsteht. Öffentlicher Dienst, Kindererziehungszeiten oder Angehörigen-Pflege werden gesondert behandelt.

Betriebliche Altersvorsorge
Erteilt ein Arbeitgeber bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern eine freiwillige Versorgungszulage, spricht man von betrieblicher Altersvorsorge. Verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten einer Alterssicherung auf zukünftiges Gehalt, mindert diese Entgeltumwandlung den Bruttolohn und damit die Höhe der Steuerzahlungen und Sozialabgaben. Die Leistungen kommen Arbeitnehmern dann im Alter zugute.

Möglichkeiten finanzieller Leistungen für Alterssicherung von Unternehmensmitarbeitern sind beispielsweise: Pensionsfonds, Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensions-Direktzusagen, Unterstützungskassen. Gesetzliche Grundlage: Betriebsrentengesetz.

Private Altersvorsorge
Es werden völlig freiwillig und eigenverantwortlich privateigene Geldmittel fürs Leben im Alter angespart. Über Jahre eingezahltes Kapital plus erwirtschaftete Zinsen können Anleger beziehungsweise entsprechend Versicherte als monatliche Rente oder Einmalbetrag erhalten.

Formen privater Altersvorsorge können sein: Spezielle Versicherungen, Aktienfonds, Wertpapiere, Immobilienbesitz. Staatlich geförderte private Altersvorsorge sind Riester-Rente, Rürup-Rente (Steuervorteile, staatliche Zulagen).