Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findet man für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Vertragsschluss auferlegt. Der Umfang und die Form sind unerheblich für die Qualifikation als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie dienen der Rationalisierung des Wirtschaftsrechtsverkehrs, aber häufig auch der Überwälzung von Risiken auf den Vertragspartner. Regelmäßige Leistungs- und Zahlungsmodalitäten sowie Gewährleistungs- und Haftungsfragen sind Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Das AGB-Gesetz vom 9.12.1976 dient zum Schutz vor Missbrauch der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Erhält der Vertragspartner Kenntnis vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in Ausnahmefällen zumutbare Möglichkeiten der Kenntnisnahme, dann werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil. Nicht Bestandteil des Vertrages bzw. nichtig sind überraschende sowie unangemessene und treuwidrige Klauseln. Einen Katalog von unzulässigen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) auf. Von der Geltung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sind allerdings bestimmte Personengruppen und Vertragsarten ausgenommen.