Aktiengesellschaft (AG)

Als Aktiengesellschaft wird ein Unternehmen bezeichnet, dessen Vermögen in Aktien aufgeteilt ist. Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich aus juristischer Sicht um eine Rechtspersönlichkeit. Durch die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ist die Aktiengesellschaft handlungsfähig. In diesem Bereich der Gesellschaft werden die Entscheidungen getroffen, die für das Unternehmen richtungsweisend sind.
– Hauptversammlung: Das wichtigste Gremium der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung. Hier treffen sich die Aktionäre und fassen Beschlüsse. Mindestens einmal im Jahr wird die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft vom Vorstand einberufen. An der Hauptversammlung darf jeder Aktionär der Aktiengesellschaft teilnehmen. Über die Höhe der Dividende (Gewinnausschüttung) wird ebenfalls in der Hauptversammlung abgestimmt.
– Aufsichtsrat: Aus Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer setzt sich der Aufsichtsrat zusammen. Von der Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat gewählt.
– Vorstand: Die operative Leitung der Aktiengesellschaft wird vom Vorstand übernommen. Für höchstens fünf Jahre wird der Vorstand vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand kann auf der Hauptversammlung entlassen werden.