Abgabenordnung (AO)

An die Stelle der bis zum 1.1.1977 geltenden Reichsabgabenordnung von 1919 ist die Abgabenordnung (AO) getreten. Alle abgabenrechtlichen Vorschriften fasst die Abgabenordnung (AO) in einem Gesetz zusammen und enthält eine umfassende und zeitgerechte Regelung des allgemeinen Steuerrechts. Die Abgabenordnung (AO) legt fest in welcher Weise die Steuer zu bezahlen ist. Alle anderen Steuergesetze legen fest ob und welche Steuern zu zahlen sind. Die Ordnung des Abgabewesens, die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die Organisation der Finanzverwaltung, die Durchführung des Besteuerungsverfahrens, das Steuerstrafverfahren, die Rechtsmittel gegen finanzamtliche Verfügungen werden im einzelnen in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Oft wird die Abgabenordnung (AO) als das Grundgesetz der Besteuerung bezeichnet, das im wesentlichen den Grundsätzen der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dient und einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Steuerverwaltung und der Steuerpflichtigen sucht.